Die Verwaltung ist verantwortlich für die finanzielle Situation der Genossenschaft. Sie muss die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft überwachen und sicherstellen sowie bei einer Überschuldung Konkurs anmelden oder gegebenenfalls ein Gesuch um Nachlassstundung einreichen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Haftung der Mitglieder der Verwaltung führen.
Das Wichtigste in Kürze
Die aktienrechtlichen Bestimmungen zur drohenden Zahlungsunfähigkeit, zur Überschuldung und zur Aufwertung von Grundstücken (sowie bei Genossenschaften mit Anteilscheinen auch die Bestimmungen über den Kapitalverlust) gelten auch für Genossenschaften.
Die Mitglieder der Verwaltung der Genossenschaft sind daher verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) der Genossenschaft zu überwachen und nötigenfalls Massnahmen zu deren Sicherstellung zu ergreifen. Droht der Genossenschaft die Überschuldung, d.h. die Verbindlichkeiten der Genossenschaften sind nicht mehr durch Aktiven gedeckt, muss die Verwaltung Zwischenabschlüsse erstellen und durch die Revisionsstelle prüfen lassen und nötigenfalls den Konkurs der Genossenschaft anmelden.
Im Hinblick auf diese gesetzlichen Pflichten und vorgeschriebenen Massnahmen tut die Verwaltung gut daran, sich regelmässig ein zuverlässiges Bild der finanziellen Situation der Genossenschaft zu verschaffen sowie – je nach Genossenschaft und deren Geschäftstätigkeit - eine Liquiditäts- und Finanzplanung vorzunehmen. Die Verletzung dieser Pflichten kann zur persönlichen Haftung der Mitglieder der Genossenschaftsverwaltung führen.
Praxistipps
Regelmässige Überwachung / Rapportierung der finanziellen Situation der Genossenschaft.
Erstellung eines Liquiditätsplans für die Genossenschaft und Kontrolle der Einhaltung des Plans.
Ergreifung der nötigen Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft.
Bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (auch unter dem Jahr), Erstellung von Zwischenabschlüssen und Prüfung der Zwischenabschlüsse durch die Revisionsstelle (auch beim Opting-out).
Weitere Informationen zum Thema Liquidität und Kapital finden Sie im vollständigen Blog-Beitrag. Dieser ist exklusiv für die Mitglieder der Idée Coopérative im Mitgliederportal verfügbar.